AGB & Datenschutz
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden AGB gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Besteller“). Die AGB gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich, schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben in Listen, Katalogen und Verkaufsbelegen über Maße und Gewichte sind nur ungefähr ermittelt und unverbindlich. Abbildungen stellen nur unverbindliche Beispiele dar.
2.2. Ist die Bestellung des Bestellers als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb 2 Wochen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann unsererseits durch Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Lieferung erfolgen.
§ 3 Lieferfristen
3.1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und dienen lediglich der Information. Verbindliche Lieferfristen müssen ausdrücklich vereinbart werden.
3.2. Im Falle des Lieferverzuges ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Verzugsschaden begrenzt.
3.3. Können verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden, werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.4. Teillieferungen sind zulässig.
§ 4 Versand, Gefahrübergang
4.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Ware kann auf Verlangen und Kosten sowie Rechnung des Bestellers an einen anderen Bestimmungsort versandt werden (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs / Verschlechterung der Ware geht beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware an die Transportperson, im Übrigen spätestens mit der Übergabe auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Annahmeverzug ist.
4.3. Sollte eine Transportversicherung gewünscht werden, so schließen wir diese gerne auf Kosten des Bestellers ab.
4.4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Mangels einer entsprechenden Vereinbarung gelten die Preise unserer aktuellen Preisliste. Unsere Preise beinhalten die gesetzl. MwSt. nicht. Diese wird zum am Leistungsdatum gültigen Satz zusätzlich berechnet.
5.2. Unsere Rechnungen sind zu den vereinbarten Zahlungskonditio- nen zahlbar. Sofern nicht anders angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungsstellung und Lieferung fällig und zu zahlen.
5.3. Nach dem festgelegten Zahlungsziel gerät der Besteller direkt in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie ei- ner Bearbeitungsgebühr für den Mehraufwand vor.
5.4. Nicht vereinbarte und ungerechtfertigte Abzüge werden von uns unter Geltendmachung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 nachgefordert.
5.5. Wir behalten uns vor, Lieferungen zurückzuhalten, falls der Besteller mit Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Verzug ist. Im Übrigen sind wir berechtigt eine Anzahlung zu verlangen.
5.6. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung zum Besteller erfüllt sind und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.
6.2. Sofern sich der Besteller vertragswidrig verhält, sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die Zurücknahme sowie eine Pfändung der Vorbehaltssache stellt einen Rücktritt dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten und den Erlös mit den ausstehenden Forderungen gegen den Besteller verrechnen, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
6.3. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern/verarbeiten/verbinden/vermischen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen.
6.4. Sämtliche Forderungen, die dem Besteller aufgrund des Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist nicht zur Weiterveräußerung berechtigt, wenn er einer Vertragsbedingung seines Abnehmers zustimmt, nach der die Kaufpreisforderung gegen seinen Abnehmer nicht abgetreten werden dürfen.
6.5. Der Besteller darf die an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Wir haben das Recht, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält. Der Besteller ist dann verpflichtet, uns auf unser Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen und deren Betrag mitzuteilen, dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
6.6. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird immer für uns vorgenommen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verarbeitet, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Beststeller und wir uns bereits jetzt einig, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Besteller für uns verwahren. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt in Höhe unseres Eigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Das Vorgenannte gilt sinngemäß auch für die Verbindung und Vermischung.
6.7. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen
Dritter muss der Bestseller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Besteller.
6.8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 7 Mängelhaftung
7.1. Ist die Kaufsache mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet, sofern der Besteller seinen Verpflichtungen aus § 377 BGH nachgekommen ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7.2. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
§ 8 Sonstige Haftung
8.1. Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.
8.2. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
8.3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Organe.
8.4. Der Vereinbarung einer pauschalen Vertragsstrafe wird nicht zugestimmt.
§ 9 Verjährung, Regress
9.1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Die §§ 478, 479 BGB sowie die Verjährung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9.2. Rückgriffsansprüche des Bestellers gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 10 Export
Der direkte oder indirekte Export in Länder außerhalb der EU ist unzulässig, soweit wir nicht im Einzelfall zuvor ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung erteilt haben.
§ 11 Schriftform
11.1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, gleiches gilt für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Individualabreden gehen entsprechend § 305b BGB vor.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageortes der Sache, soweit die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig ist.
12.2. Erfüllungsort ist für beide Teile Göppingen.
12.3. Gerichtsstand ist Göppingen. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.
12.4. Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.
§ 13 Hinweis zur Datenverarbeitung
Wir erheben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Daten des Bestellers, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und beachten dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 14 Impressum
HANSI – Siebert GmbH & Co. KG
Buchenstrasse 4
D-73035 Göppingen
Postfach 1165
D-73011 Göppingen
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